Was kostet ein Gutachten ?        

 

Das kommt darauf an für welchen Zweck das Gutachten benötigt wird.  

Ein Kurzgutachten ist in der Regel für den internen Gebrauch, als Entscheidungshilfe oder für eine Ersteinschätzung z.B. im Vorfeld eines umfassenden Gutachtens ausreichend.  

Gerichtsfeste Gutachten bzw. Beleihungswertgutachten bedingen einen höheren Aufwand. Hierfür müssen zahlreiche, meist kostenpflichtige Unterlagen und Auskünfte eingeholt werden.

 

Der Auftraggeber bestimmt die Kosten somit selbst mit.  

Deshalb kann es auch keine pauschalen Preise ohne Kenntnis des Bewertungsumfangs geben.

 

Wir kalkulieren die Kosten somit immer konkret für den Einzelfall.

 

Als grober Rahmen kann nachfolgender Leistungskatalog und die Tabelle herangezogen werden. 

  

  

Leistungskatalog  

freibleibend
Stand Januar 2023



Leistung
    (Kurzfassung)

Preis

  Leistungsbeschreibung


    I. Formularbewertung       
    (auf der Grundlage 
    Außen-und Innen-
    besichtigung)


900  €
(inkl. 19% USt.)


  inkl. örtlichen Marktdaten;
  amtlichem Bodenrichtwert;
  keine Erläuterung der
  Wertansätze
  keine Anlagen
  keine Baubeschreibung und
  kein erläuternder Text zum
  Standort und zum Objekt

  keine Fotos


    II. Kurzgutachten
    
    (auf der Grundlage 
    Außen-  und Innen- 
    besichtigung)


1.500 €
(inkl. 19% USt.)


  inkl. örtlichen Marktdaten;
  amtlichem Bodenrichtwert;
  Objektkurzbeschreibung;
  Auswertung und
  Berücksichtigung öffentlicher
  Register, soweit sie vom
  Auftraggeber geliefert werden;
  kurze Erläuterung
  wesentlicher  Wertansätze

  keine Fotodokumentation
  keine Anlagen (Karten, Pläne,
  Flächenaufstellungen, etc.)


    III. Komplettgutachten
    
    ("gerichtsfestes"   
    Wertgutachten
    auf der Grundlage von
    Außen-  und  Innen-
   besichtigung)


je nach Aufwand und Objektgröße konkretes Angebot


  inkl. örtlichen Marktdaten;  
  amtlichem
  Bodenrichtwert; lizenzierte
  Straßenkarte,
  Stadtplan, Katasterkarte;
  Fotodokumentation,
  Auskünfte, Auswertung,
  Berücksichtigung
  öffentlicher Register, soweit
  sie vom Auftraggeber geliefert
  werden;  nachvollziehbare und
  ausführliche Darlegung
  aller Grundlagen,  Ansätze,     und Berechnungen

 



Basis: Vom Auftraggeber werden die Objektunterlagen (maßstäbliche Pläne, Flächenberechnungen, Lageplan, Grundbuchauszug, Altlasten, evtl. Baugenehmigung, Unterlagen zur Bauausführung, Renovierungen,  etc.) zur Verfügung gestellt. Vom Sachverständigen einzuholende Unterlagen bzw. Einsichtnahmen führen i.d.R. zu höheren Kosten. Sollten Bau-/Renovierungskosten bzw. Altlastenbeseitigungskosten berücksichtigt werden, sind diese bei Bedarf separat ermitteln zu lassen. Ein Mehraufwand wird unter Verrechnung externer Kosten und Stundennachweis hierfür zusätzlich berechnet.